Abrechnungen

Die Berechnung unserer tierärztlichen Leistung richtet sich nach der gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte

Die Leistungen werden am Ende der Behandlung oder beim Abholen Ihres Tieres bezahlt. In unserer Praxis bevorzugen wir die Zahlung per EC-Karte.

Die Rechnungserstellung und -zusendung widerspricht zum Einen unserem Streben nach mehr Nachhaltigkeit, zum Anderen entsteht ein ständig wachsender Verwaltungsmehraufwand. Diese Zeit würden wir lieber Ihnen und Ihrem Tier widmen. Bezahlen Sie daher bitte direkt in unserer Praxis.


Hinweise zur Abrechnung bei Inanspruchnahme des tierärztlichen Notdienstes

Seit dem 14.02.2020 gibt es eine neue Regelung bezüglich der Gebühr für die Inanspruchnahme des tierärztlichen Notdienstes.
Diese neue Regelung beinhaltet unter anderem, dass wir dazu verpflichtet sind, Ihnen bei Konsultation unseres Notdienstes, eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00€ zzgl. Mwst. in Rechnung zu stellen. Nicht mit in dieser Pauschale inbegriffen sind Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen oder Medikamente. Diese zuvor beschriebene Pauschale stellt lediglich die Konsultation des Notdienstes dar.
Darüber hinaus sind wir durch die neuen gesetzlichen Vorgaben ebenfalls dazu verpflichtet, Ihnen für unsere tierärztlichen Leistungen im Notdienst mindestens den 2,0 fachen Satz der Gebührenordnung in Rechnung zu stellen.

Bei dieser Gebührenordnung handelt es sich um ein Gesetz. Dies bedeutet, dass wir unsere Preise im Notdienst nicht beliebig festlegen können und dürfen, sondern dazu verpflichtet sind, uns in dem vorgegebenen Rahmen der Gebührenordnung zu bewegen.

Bei weiterem Interesse bezüglich dieses Themas finden Sie ein offizielles Informationsschreiben der Bundestierärztekammer unter folgendem Link:

https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=5585

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis hinsichtlich dieser Angelegenheit.